Schlechtes Arbeitsklima kann teuer werden – Kündigung

Ein Beitrag von Gunver Große – Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Die Expertin für Arbeitsrecht in Augsburg

Ein gutes Arbeitsklima ist sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Vorteil. Doch gerade zwischen diesen beiden Parteien entstehen schnell Konflikte, die schlimmstenfalls auf den gesamten Betrieb übergreifen und häufig irgendwann vor Gericht ausgefochten werden. Wenn die Erwartungen und die Ansprüche zu weit auseinanderliegen, bleibt oft nur noch die Auflösung des Arbeitsvertrages. Vorsicht ist bei der Kündigung selbst angebracht: Arbeitnehmer und Arbeitgeber stolpern hier schnell über einen der zahlreichen juristischen Fallstricke. Und das kann schnell teure Konsequenzen nach sich ziehen. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht. In Augsburg kann eine Expertin weiterhelfen. 

Kündigung durch den Arbeitgeber – was tun? 

Bekommen Arbeitnehmer eine Kündigung, sitzt der Schock oft tief. Ein Lichtblick: Viele Kündigungen, die in deutschen Unternehmen ausgesprochen werden, sind aus arbeitsrechtlicher Sicht ungültig und somit juristisch anfechtbar. Das kann beispielsweise an Formfehlern liegen, wenn die Kündigung nur mündlich ausgesprochen wurde, aber nicht schriftlich erfolgt ist. Aber auch die Begründung des Arbeitgebers kann mit bestehenden Regelungen des Arbeitsrechts kollidieren und sollte daher einer eingehenden juristischen Prüfung unterzogen werden. 

Wichtig ist vor allem die zügige Reaktion des Arbeitnehmers: Kündigungsschutzklagen sind nach Erhalt der Kündigung innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht einzureichen – verstreicht diese Frist ungenutzt, gilt sie automatisch als rechtens. 

Die Kündigung hieb- und stichfest machen 

Auf Arbeitgeberseite zeigt sich, dass Mitarbeitern nicht vorschnell und nur unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben gekündigt werden sollte. Wenn ein Arbeitnehmer allerdings durch sein Verhalten oder nicht erbrachte Leistungen den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gefährdet, führt an der Auflösung des Arbeitsvertrages oft kein Weg vorbei. Bei der Aussprache und Begründung der Kündigung ist jedoch besondere Vorsicht erforderlich. Das gilt insbesondere für außerordentliche Kündigungen. 

In vielen Fällen muss es dabei nicht unbedingt zu einem offenen juristischen Schlagabtausch kommen. Oftmals genügt auch das 

deeskalierende Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in dem idealerweise unter Zuhilfenahme einer juristischen Mediation eine für beide Parteien akzeptable Lösung erarbeitet wird. 

Dr. Große und Partner: Erfahrener Rechtsbeistand für Arbeitsrecht in Augsburg 

Nicht nur im Falle einer Kündigung lohnt sich der Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Viele Konflikte zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern entstehen überhaupt erst aufgrund von fehlerhaften und missverständlichen Arbeitsverträgen. Erfahrene Kanzleien wie die Augsburger Dr. Große und Partner empfehlen daher vor dessen Erstellung beziehungsweise Unterzeichnung eine sorgfältige Prüfung der einzelnen Vertragsbestandteile und Klauseln. 

In der Kanzlei verfügt Rechtsanwältin Gunver Große als Fachanwältin für Arbeitsrecht nicht nur über tief gehende Kenntnisse in diesem komplexen Rechtsbereich, sondern hat auch das nötige Fingerspitzengefühl, das bei Mediationen und vor Gericht dringend benötigt wird. 

Die Kanzlei übernimmt Mandate sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern. Oberstes Ziel ist dabei immer das schnelle Durchsetzen der Interessen des Mandanten, idealerweise bereits bevor es zum Prozess kommt. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, vertreten Dr. Große und Partner ihre Mandanten bundesweit vor allen Gerichten in der ersten und zweiten Instanz. 

Im Kündigungsfall, aber auch bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen oder sozialen Konflikten am Arbeitsplatz lohnt sich die frühzeitige Beratung durch versierte Anwälte für Arbeitsrecht. In Augsburg vertritt die erfahrene Kanzlei Dr. Große und Partner sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen relevanten Problemen in diesem Rechtsbereich.